Zusammenarbeit
Arbeitet der Heilpraktiker für Psychotherapie auch mit Psychologen und Psychiatern zusammen?
Ja. Zuallererst muss er sich aber rechtlich von ihnen abgrenzen. Heilpraktiker für Psychotherapie prüfen gewissenhaft, ob sie Patienten selbst behandeln dürfen oder diese an Psychotherapeuten oder Psychiater verweisen müssen. Sie halten sich dabei strikt an rechtliche Regelungen.
Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen alle Krankheiten behandeln, die psychisch entstanden sind und/oder einer Psychotherapie zugänglich sind. Sie dürfen keine Krankheiten behandeln, die vorrangig mit Medikamenten therapiert werden (müssen), wie z.B. Psychosen, Delirien und endogene Depressionen. Krankheiten wie Alzheimer, Multiple Sklerose oder Psychosomatische Störungen dürfen Sie unterstützend behandeln.
Da fast alle Psychologen mit Kassenzulassung überlaufen sind, werden Patienten gerne an den Heilpraktiker für Psychotherapie weiterempfohlen, sofern das Störungsbild des Patienten in den Rahmen des Heilpraktiker für Psychotherapie-Tätigkeitsfeldes passt. Diese Zusammenarbeit ist äußerst sinnvoll und zum Wohle der Patienten.